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VGSD: Konjunkturpaket der Bundesregierung geht an Selbständigen vorbei

Der Verband der Gründer und Selbstständigen (VGSD) ist enttäuscht vom Konjunkturpaket: »Die Regierung lässt die Solo-Selbstständigen im Stich und behandelt uns als Erwerbstätige dritter Klasse.« Warum sie kaum etwas von den Staatshilfen haben …

VGSD-Vorstand Andreas Lutz
VGSD-Vorstand Andreas Lutz

Das Konjunkturpaket der Bundesregierung wird zwar an vielen Stellen gelobt – für die Selbständigen in der Kreativbranche hat es allerdings so gut wie nichts zu bieten.

Die im März verkündeten Soforthilfen werden eingestellt und in Überbrückungshilfen für größere Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeiter umgewandelt. Den Forderungen von Verbänden wie dem VGSD, die Soforthilfen zu verlängern, rechtssicher zu formulieren und auf den Lebensunterhalt auszuweiten, ist die Regierung damit nicht nachgekommen.

»Die Solo-Selbstständigen gehen leer aus und werden so zu den Hauptverlierern dieser Krise gemacht«

»Die Solo-Selbstständigen gehen leer aus und werden so zu den Hauptverlierern dieser Krise gemacht. Zum Schutz der Gesundheit aller wurde vielen Solos ihre Berufstätigkeit verboten, in einigen Bereichen werden sie de facto bis Jahresende nicht arbeiten können. Statt nun auch den Schaden gemeinschaftlich zu tragen, werden die Solo-Selbstständigen mit diesem alleine gelassen«, klagt der VGSD in einer Pressemitteilung.

Da dies schon befürchtet wurde, hat die Bundesarbeitsgemeinschaft Selbständigenverbände bereits eine Petition gestartet, um u.a. die Soforthilfe für Selbständige zu verlängern. Hier könnt ihr sie unterzeichnen.

Auch Hartz IV ist für die wenigsten eine Option

Von den Überbrückungshilfen können Selbständige laut VGSD kaum profitieren, da die Voraussetzungen (wie Gutachten des Steuerberaters) so hoch angesetzt seien, dass sich eine Antragstellung kaum lohne. Zudem werden – wie bereits bei den Soforthilfen moniert – weiterhin nur betriebliche Kosten gefördert, nicht aber Miete, Lebenshaltungskosten, Krankenversicherung etc. Genau hier bräuchten aber viele Freelancer und Selbständige Unterstützung.

Für die Deckung dieser »Privatkosten« sei die Grundsicherung (also Hartz IV) vorgesehen – doch auch diese ist für Selbständige nicht so leicht zu beantragen: »Bei Selbstständigen haben die Anträge oft einen Umfang von mehr als 100 Seiten. Sehr viele Betroffene sind zudem im fortgeschrittenen Alter und haben entsprechend der bisherigen Rechtslage eigenverantwortlich für ihr Alter vorgesorgt. Diese Altersvorsorge schließt sie angesichts niedriger Vermögens-Freigrenzen nun zu einem großen Teil auch von dieser Art von Hilfe aus«, erläutert der VGSD.

VGSD-Vorstand Dr. Andreas Lutz fasst die Situation zusammen: »Die Regierung lässt die Solo-Selbstständigen im Stich und behandelt uns als Erwerbstätige dritter Klasse, dabei stehen wir für die Vielfalt in unseren Städten und im kulturellen Leben. Zum Schutz aller hat sie uns unsere Berufsausübung verboten. Das war nachvollziehbar. Sie darf uns nun aber mit dem Schaden, der höher ist als bei Angestellten, nicht einfach alleine lassen.«

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