Britta Klingberg, Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz und Expertin für IT- und KI-Recht, bringt auf den Punkt, warum an »maschinengemachtem« eigentlich keine Urheberrechte bestehen können, und was Mensch tun kann, um dennoch Urheberrechte an KI-generierten Inhalten zu erhalten.
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