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Urteil gegen GEMA

Sieben Jahre lang dauerte die Auseinandersetzung zwischen der Werbeagentur Heye und der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA). Gemeinsam mit dem Gesamtverband der Kommunikationsagenturen

GWA e.V. führte Heye vor Gericht eine wichtige Entscheidung für die Eigenwerbung von Agenturen herbei. Diese dürfen mit den von ihnen kreierten Werbepots auf ihrer Webseite für sich werben, ohne dass sie der GEMA Auskunft darüber geben oder eine Vergütung zahlen müssen.
Die erste und zweite Instanz hatten die Klage noch abgewiesen. Deren Urteile wurden nun aber vom Bundesgerichtshof (BGH) letztinstanzlich aufgehoben. Der BGH stellte fest, dass die GEMA nicht berechtigt ist, von Heye Auskunft und/oder Vergütung für die Musik in den zur Eigenwerbung auf der Webseite gezeigten Werbespots zu verlangen.
www.heyegroup.de

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