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Selbstständige Nebentätigkeit als Student

Finanzamt, BAföG, Einkommensgrenzen, Kalkulation – diese Rahmenbedingungen sollten von angehenden Designern eingehalten werden …

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Jenny, 23: Hallo, ich studiere noch Design, würde aber gerne schon ein paar Aufträge annehmen. Darf ich während des Studiums schon arbeiten und worauf muss ich achten, bevor ich loslege?

Christian Büning:
Liebe Jenny, natürlich dürfen Sie Aufträge annehmen, wenn Sie noch studieren. Das tun laut BDG-Report übrigens drei von vier Designern. In meinen Augen ist das die beste Schule, um das Projektgeschäft kennenzulernen und wichtige Kontakte zu knüpfen. Zudem lernen Sie, Ihre Gestaltung vor Nichtdesignern zu erklären. Sie müssen bei Ihrer Tätigkeit allerdings ein paar Rahmenbedingungen einhalten.

Zuerst müssen Sie Ihr selbstständi­ges Arbeiten als Nebentätigkeit beim örtlichen Finanzamt anmelden. Das Formular dazu können Sie in der Regel als PDF-Dokument auf der entspre­chenden Website herunterladen. Wenn Sie ordentlich immatrikuliert sind, dürfen Sie nicht mehr als zwanzig Stunden in der Woche als Designerin arbei­ten. Dies gilt normalerweise für angestellte Gestalter. Bei freien Projekten dürfte es schwierig werden, die Zeiten exakt zu erfassen. Soll­ten Sie mit Ihrer Stundenzahl über die­se Grenze ge­ra­ten, könnte Sie die Hoch­schule exmat­rikulieren, was meiner Er­fahrung nach aber noch nicht passiert ist. Sollten Sie BAföG beziehen, dürfen Sie gewisse Einkommensgrenzen nicht überschrei­ten, da sonst Ihr Anspruch erlöschen würde. Am besten sprechen Sie mit Ihrer BAföG-Beraterin.

Starten Sie als Studentin, kön­nen Sie übrigens anders kalkulieren als eine ausgebildete Designerin mit Berufserfahrung. Sie haben geringere Lebenshaltungskosten, etwa bei der Kranken­versicherung. Dadurch können Sie einen etwas niedrigeren Stundensatz be­­rech­nen. Andererseits haben Sie we­niger Erfahrung und Routine und brau­chen für die ersten Projekte vermutlich mehr Zeit als eine trainierte Kollegin.

Mein Tipp: Auch wenn Projekterfahrungen zu Beginn eines Designerlebens wichtiger sind als volle Konten,

sollten Sie Ihre Leistungen nicht verschleudern.

Kalkulieren Sie belastbar mit einem kleinen Abzug für Ihren Studentenstatus. Sie bekommen zwar da­durch zunächst weniger Aufträge, aber auf lange Sicht solche, die ein profes­sionelles Budget mitbringen. Nur so kön­nen Sie als Designerin dauerhaft Ihre Exis­tenz bestreiten.

Einen guten Start und viel Erfolg!

 

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Christian Büning
Vizepräsident des Berufsverbandes der Deutschen Kommunikationsdesigner/
PAGE Kolumnist »Business Basics«

info(at)bdg-designer.de
http://www.bdg-designer.de

Christian Büning ist Inhaber des Büro Büning Informationsgestalter und Gründer des Werkstoff Verlags. Er ist Autor der BDG Gründerfibel und schreibt in der PAGE monatlich für Designunternehmer. Im BDG engagiert er sich für faire Märkte und professionelle Teilnehmer, seit 2011 in der Funktion als Präsident. Er ist leidenschaftlicher Fan von schematischen Zeichnungen und kann sich oft stundenlang nicht zwischen der Unit und der Droid Sans entscheiden. Christian Büning lebt und arbeitet in Münster – mit Fahrrad, natürlich.

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