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PAGE-Serie: BDG Business Basics — hohe Steuerforderungen

Christian Büning, Präsident des Berufsverbandes der Deutschen Kommunikationsdesigner, beantwortet Fragen von Gestaltern rund um berufswirtschaftliche Probleme. Hier lesen Sie mehr zum nächsten Fall.

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Jacomo Y, 29:
Ich arbeite seit vier Jahren als selbstständiger Designer und meine Umsätze haben sich in dieser Zeit ganz gut entwickelt. Die Einkommenssteuer habe ich regelmäßig gezahlt. Nun fordert das Finanzamt auf einmal einen sehr großen Betrag von mir. Dieser setzt sich zusammen aus der Einkommenssteuer für das letzte und für dieses Jahr, ist also korrekt. Doch würde mich diese Summe gerade sehr schmerzen, und ich fürchte um meine weitere berufliche Existenz. Was soll ich tun?

Christian Büning:
Lieber Jacomo, Ihr Problem ist leider nicht selten, denn viele Designer vergessen beim Berufsstart, dass ihnen nicht alles Geld gehört, was sie einnehmen.

Als Selbstständiger verwaltet man einen Teil des Geldes nur und muss diesen an das Finanzamt weitergeben. Die Forderung der Einkommenssteuer ist legitim, wie Sie sagen, in der Höhe jedoch unerwartet und für Sie existenzgefährdend. Diese hohe Forderung hat ihren Grund in der Umstellung eines rückwirkenden Zahlungsrhythmus in einen vorausschauenden. Dieser Wechsel ist normal und erleichtert den Ämtern einiges an Buchungsaufwand.

Wenn er allerdings mit steigenden Umsätzen zusammenfällt, können sich die Steuerforderungen sehr schnell im vier- oder fünfstelligen Bereich bewegen. Berufsanfänger haben dann häufig noch keine ausreichenden Reserven, um diese Forderungen aus dem Stand bedienen zu können.

Als akute Hilfsmaßnahme sollten Sie umgehend Kontakt zu Ihrem Finanzamt aufnehmen und eine Ratenzahlung vereinbaren. In der Regel sind die Behörden in solchen Fällen kulant, ins­besondere bei Berufsanfängern. Sie werden die Raten mit Sicherheit verzinst zurückzahlen müssen, können auf diese Weise jedoch finanziellen Spielraum gewinnen.
Da Sie dabei auf das Entgegenkommen des jeweils zuständigen Mitarbeiters angewiesen sind, sollten Sie diesen mit einer guten Argumentation überzeugen können.

Langfristig ist es unbedingt empfehlenswert, ab sofort von jeder erhaltenen Rechnungssumme ungefähr ein Viertel des Nettobetrags auf ein separates (Unter-)Konto zu überweisen und dort liegen zu lassen.
Planen Sie Ihre Rückstellung ruhig etwas großzügiger – dann können Sie damit nicht nur alle künftigen Steuerforderungen bedienen, sondern auch Software-Updates sowie den Ersatz für defekte Technik oder Möbel anschaffen.

Mein Tipp: Bitten Sie Ihre Bank darum, dieses Konto unsichtbar zu stellen. Geld, das Sie nicht sehen, geben Sie auch nicht so schnell aus.

 

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